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                Aufbauseminare für Fahranfänger 
                  auf Probe (ASF) | 
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      Alle Fahrerlaubnisse außer der Klassen L, AM, T, werden zunächst auf 
      Probe erteilt.
      Wer in dieser Zeit einen im Verkehrszentralregister (VZR) 
      eintragungspflichtigen Verkehrsverstoß (z. B. Nichtbeachten des Rotlichts 
      einer Ampel; erhebliche Geschwindigkeits-überschreitung) begeht und 
      rechtskräftig verurteilt wird oder einen bestandskräftigen Bußgeldbescheid 
      erhält, hat die Probezeit nicht bestanden. 
Dies hat eine Verlängerung 
      der Probezeit um weitere 2 Jahre zur Folge sowie die Verpflichtung zur 
      Teilnahme an einem Aufbauseminar.
	  Das Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus 5 Teilen und dauert zwischen 2 und 4 Wochen. Pro Tag darf immer nur 1 Seminarteil stattfinden; die Beobachtungsfahrt wird zwischen der 1. und 2. Sitzung durchgeführt. 
Es gibt sogenannte Hausaufgaben, die jeweils als Voraussetzung für die folgende Sitzung erledigt werden müssen.
Pünktliche Teilnahmepflicht an allen Seminarteilen!!!
	  
Wird am Aufbauseminar nicht 
      teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis durch die Behörde entzogen.
      
    
	Seit 01.05.2014 gilt das neue Fahreignungsseminar (FES)
 (Ersetzt das frühere ASP)
	

	  Auf ihrer vor der Bundestagswahl letzten Sitzung hat die Länderkammer am 5. Juli 2013 das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ angenommen. Kernstück ist die von Bundesverkehrsminister Ramsauer Anfang 2012 initiierte Punktereform, die für geraume Zeit am Widerstand der Länder zu scheitern drohte. Das Gesetz ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
	Die Eckpunkte der neuen Regelung in Kürze: 
	
      - 
        
Bepunktung
          Verstöße im Straßenverkehr werden nur noch     bepunktet, sofern sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 
          Die     Bepunktung erfolgt ab einer Geldbuße von 60 € (bisher 40 €). 
        
       
	  - 
	    
Punktegruppen
	      Nur noch drei Punktegruppen (statt     bisher sieben): 
	      Weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten werden mit     einem, 
	      schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit zwei oder     drei Punkten bewertet. 
	      
	   
	  - 
	    
Ergeben sich
	      
	        - vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer       Fahrerlaubnis schriftlich zu ermahnen,
 
	        - sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer       Fahrerlaubnis schriftlich zu verwarnen,
 
	        - acht oder mehr Punkte, ist die Fahrerlaubnis zu       entziehen. 
	           
	        
	       
	   
	  - 
	    
Tilgung
	      Neu hinzukommende Punkte hindern die Tilgung     bereits vorhandener Punkte nicht mehr. 
	      
	   
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Fahreignungsseminar: 
	      Bei einem Punktestand von einem     bis fünf Punkten wird nach Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar     ein Punkt abgezogen.
	      
	   
	  
	Das freiwillige Fahreignungsseminar ist zweiteilig und   besteht aus einer verkehrspädagogischen (Fahrlehrer) und einer   verkehrspsychologischen (Psychologe) Teilmaßnahme.
	Quelle: FLVBW
	
	
	
	Fahreignungsseminar (FES)
	Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.
	Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.
	Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
	Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
	Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
    
		- einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
 
		- einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
 
	
	
	Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
          © Reinhard Becker